Haus- und Platzordnung

Freundlichkeit, Verständnis, Motivation – Unser Weg!

Disziplin, Rücksichtnahme, Mitarbeit und gegenseitige Unterstützung sind oberstes Gebot im Hundesport. Aus diesem Grund benötigen wir ein paar Regeln:

1. Ziel und Zweck

Die Haus- und Platzordnung dient

 

  • dem höflichen Verhalten miteinander, insbesondere gegenüber Mitgliedern, Hunden, und Gästen;
  • der Sicherstellung des ordnungsgemäßen Ablaufs der Übungseinheiten;
  • der Einhaltung der Bestimmungen zum Unfallschutz und
  • der Aufrechterhaltung der Trainingsmöglichkeiten am Vereinsstandort.

 

Mit Betreten des Geländes des Hundesportvereins Möttlingen und Umgebung e.V. erklären sich alle Mitglieder, Kursteilnehmer oder deren Gäste mit der Haus- und Platzordnung einverstanden.

 

Als anerkannt gelten ebenso die Hundeverordnung des Landes Baden-Württemberg und die Einhaltung des Tierschutzgesetzes.

2. Geltungsbereich

Diese Platzordnung gilt für die Bereiche:

 

Übungsplätze, Vereinsheim, Parkplätze sowie angrenzende Freiflächen.

3. Bestimmungen

a) Haftung

Für Unbefugte ist das Betreten des Übungsgeländes verboten!

 

Die Teilnahme am Übungsbetrieb erfolgt auf eigenes Risiko und eigene Gefahr.

 

Teilnehmer an Übungsstunden, die nicht Mitglieder des Vereins sind, stellen den Verein, die Vereinsführung, die Trainer sowie deren Hilfskräfte von jeglicher Haftung frei, es sei denn, es liegen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor.

 

Für Minderjährige haben deren Eltern die Aufsichtspflicht, außer die Minderjährigen befinden sich in einer Übungsstunde unter Aufsicht des Trainers. Mit Ende der Übungsstunde endet auch deren Aufsichtspflicht.

 

Voraussetzung für die Teilnahme eines Minderjährigen am Übungsbetrieb sind entweder ein Annahmeantrag oder eine Kursanmeldung. Antrag zw. Anmeldung sind von den Eltern zu genehmigen. Die Annahme der Mitgliedschaft eines Minderjährigen erfordert ebenfalls den Eintritt der/s Erziehungsberechtigen.


b) Voraussetzungen

Grundvoraussetzung für die Teilnahme am Übungsbetrieb ist das Vorliegen einer Hundehaftpflicht-Versicherung, deren Beiträge laufend bezahlt sind.

 

Zutritt zum Gelände haben nur Hunde mit gültigem Impfschutz gegen Tollwut.

 

Dieser muss vor Besuch der ersten Übungsstunde durch den Besitzer nachgewiesen werden. Zudem hat die Vereinsleitung jederzeit das Recht, auch nach dieser Zeit den Impfschutz zu überprüfen.

Für die Welpengruppe gelten gesonderte Bedingungen. Diese werden von dem zuständigen Übungsleiter mitgeteilt.

 

Auf dem gesamten Gelände – auch im Vereinsheim - gilt Leinenpflicht!

Bissige Hunde sowie notorische Raufer haben einen Maulkorb zu tragen.

Die Mitglieder sind verpflichtet, ihre Hunde fair zu behandeln. Insbesondere ist die Verwendung von z.B. manipulierten Halsungen oder Teletakt-Geräten untersagt.

 

Kranke oder von Parasiten befallene Hunde dürfen nicht am Übungsbetrieb teilnehmen. Im Zweifel hat sich der Hundeführer mit dem Übungsleiter abzustimmen, ob eine Teilnahme möglich ist. Gegebenenfalls kann eine tierärztliche Gesundheitsbescheinigung vom Übungsleiter angefordert werden.

 

Läufige Hündinnen dürfen nur nach Rücksprache mit den Übungsleitern auf den Platz.

c) Übungsbetrieb

Das Parken ist nur auf den ausgewiesenen Parkplätzen beim Schützenverein oder des TSV Möttlingen zulässig. Das Gelände am Rand des Sportplatzes gehört der Gemeinde. Das Parken dort verursacht – insbesondere in der nassen Jahreszeit – große Schäden. Aus diesem Grund ist das Parken dort nicht erlaubt!

 

Jeder Hundeführer ist verpflichtet, vor jeder Übungsstunde seinem Hund genügend Auslauf zu geben, um so eine unnötige Verschmutzung des Übungsplatzes zu vermeiden. Ferner ist darauf zu achten, dass die Hunde ihre Notdurft nicht auf den angrenzenden Wiesen verrichten. Kotbeutel zum Entsorgen der Hinterlassenschaften erhalten Sie an dem Spender „Dog-Station“ auf dem Weg zum Hundeplatz.

 

Über den genauen Ablauf des Übungsbetriebes entscheidet der Übungsleiter. Um eine möglichst reibungslose Zusammenarbeit zu gewährleisten und Problemen vorzubeugen, ist den Anordnungen der Übungsleiter unbedingt Folge zu leisten. Dies gilt nicht nur auf dem Platz, sondern insbesondere auch bei Stadtgängen, Spaziergängen und Ausflügen.

 

Während des Übungsbetriebes, bei angemeldetem Sonder-Training (Vorstand) mit einem Trainer, bei Seminaren oder Veranstaltungen ist eine private Nutzung der Übungsplätze nur mit Erlaubnis des Vorstandes oder des Trainers vor Ort gestattet.

 

Der Übungsbeginn erfolgt zu festgelegten Zeiten. Hundeführer, die nicht rechtzeitig zu einer Übungsstunde erscheinen, haben keinen Anspruch auf Nachholung der Fehlzeit bzw. einer bereits abgeschlossenen Übungsstunde.

 

Zum Übungsbetrieb gehört auch das Auf- und Abbauen von Geräten sowie der pflegliche Umgang mit diesen. Für Beschädigungen aller Art ist Ersatz zu leisten. Die Geräte dürfen außerdem nur unter Aufsicht des Übungsleiters oder einer sonst hierzu berechtigten Person benutzt werden. Außerhalb des Übungsbetriebs dürfen diese nur nach Absprache mit einem Übungsleiter benutzt werden.

Eventuell festgestellte Schäden an den Einrichtungen des Vereins oder an den Sportgeräten müssen umgehend an den Platzwart gemeldet werden.

 

Der Geräteparcour ist kein Kinderspielplatz!

 

Tabak ist giftig für Hunde! Besonders Welpen könnten achtlos heruntergeworfene Zigarettenkippen aufnehmen! Deshalb diese stets in die dafür vorgesehen Behälter oder Aschenbecher entsorgen.

Der Platz ist sauber zu halten und Abfälle sind selbst zu entsorgen.

 

Beim Gassi-Gehen vor oder nach den Übungsstunden appellieren wir an ein partnerschaftliches und faires Miteinander. Nicht alle Hunde sind verträglich. Nehmt deshalb euren Hund bei Begegnungen mit anderen Hunden an die Leine oder ruft ihn zu euch, damit er unter Kontrolle ist.

 

Die Übungszeiten werden von den Übungsleitern und dem Vorstand festgelegt. Diese werden im Schaukasten am Eingang oder auf der Homepage (www.hsvmoettlingen.de) veröffentlicht.

d) Vereinsheim

Das Rauchen im Vereinsheim ist untersagt!

 

Die Einrichtung (z.B. Küche, Toiletten, Tische und Stühle) ist pfleglich zu behandeln und ausschließlich für den vorhergesehenen Zweck zu benutzen.

e) Küche

In der Küche herrschen besondere Hygienevorschriften!

 

Aus diesem Grund sind nur Vorstandsmitglieder, Übungsleiter oder beauftragte Personen berechtigt, Speisen oder Getränke herauszugeben.

 

Bei Veranstaltungen kann die Beauftragung der Aufgaben und der Verantwortlichkeit auf andere Mitglieder übertragen werden.

Eine besondere Einweisung in Hygienevorschriften ist jedoch erforderlich.

 

Hunde haben hier absolutes Zutrittsverbot!

4. Zuwiderhandlungen

Bei groben Verstößen gegen diese Platzordnung sowie gegen Anordnungen des Vorstandes und der Übungsleiter oder ungehörigem Benehmen gegenüber dem Verein, den Mitgliedern oder deren Gästen behält sich der Übungsleiter oder ein Vorstandsmitglied entsprechende Gegenmaßnahmen vor und ist berechtigt, den Betreffenden

  1. vom Platz zu verweisen,
  2. vom Ausbildungsbetrieb auf bestimmte Zeit auszuschließen, oder
  3. können bei wiederholten Verstößen zum Ausschluss vom Verein führen.

 

Die Haus- und Platzordnung tritt mit Vorstandsbeschluss vom 14.03.2013 in Kraft.

+++ Unsere Erfolge +++